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AUSBILDUNG KRANFAHRER

(m/w/d)

In den Ausbildungen für Kranfahrer/innen wird eine umfassende Fahrzeugkunde vermittelt.

In den Kursen kommt aber auch der praktische Aspekt nicht zu kurz- egal ob Lauf-, Bock- oder Portalkran – basierend auf § 62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007.

  • Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise
  • mechanische und elektrische Ausrüstung
  • Sicherheitseinrichtung
  • Betrieb und Wartung
  • Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Praktische Übungen.

Senden Sie uns bei Interesse gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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